Historisches
Die häufig notwendigen Reparaturen veranlassten den Patronatsherrn, König Friedrich Wilhelm IV. (1795-1861) einen Neubau in der Art englischer Chapels zu planen, der jedoch unausgeführt blieb. |
1703 kaufte sie der Müller Andreas Kaehne (eine Müllerfamilie Kähne wohnte übrigens bis nach 1945 in Golm) für 60 Taler und jährlich 2 Wispel 8 Scheffel Roggenpacht mit "Häuschen, Hof, Gärtgen gegenüber und ufn Upstall". Das Amt Potsdam, also auch das Vorwerk hatte das Freimahlrecht "unabgemetzt und vorrangig". Diese Verpflichtung wurde erst 1838 gegen Erlegung von 40 Talern abgelöst. 1738 heißt es:"Der Erb-Müller hat keine Mahlgäste als dieses schlechte Dorf. Die Untertanen sind mit Müller Andreas Kaehnen nicht sonderlich zufrieden." Zwei Zeilen weiter folgt die Erklärung- : "Inzwischen ist die Metze geeicht!". 1764 brennt die Mühle ab und wird neu erbaut. Ende des 18. Jahrhunderts ging die Mühle in den Besitz von Peter Friedrich Hinze über. In der Franzosenzeit hatte er besonders schwer unter Plünderungen und Einquartierungen zu leiden, so dass er 1812 die Mühle an Christian Schmidt verkaufte. Dieser gab sie für 2500 Taler1824 an seinen Sohn Gottlieb. 1842 klagte er, dass er durch die Anlage des eingehegten Wildparks die Mahlgäste aus Kuhfort und Eiche verloren hätte. Trotzdem erhält er beim Verkauf der Mühle an seinen Sohn Friedrich im Jahre 1847, der sich schon im folgenden Jahre über die Einengung durch die Landesbaumschule und die Konkurrenz durch die "Königliche Dampfmühle" in Potsdam beklagte, 7500 Taler. Ab 1889 war der Müller und Bäcker Gottfried Rottstock (wohl durch Erbschaft) im Besitz der Mühle, von 1902 - 1919 das Fräulein Alwine Rottstock. Die altersschwache Bockwindmühle wurde dann abgerissen. Heute erinnert an sie noch eine vergilbte Fotografie. |
Wird schon gerade werden, ist noch ein Flaps -
was hat der gekostet? Zwölf Kannen Schnaps! |
Größere, meist adlige Grundbesitzer, die auch als Lokatoren auftraten, bestellten in ihren Dörfern sogenannte Setzschulzen, was auch für das in dieser Zeit im adligen Besitz befindliche Geltow gelten dürfte. Aber darüber ist uns aus der Vergangenheit nichts überliefert. Mit dem Übergang Geltows in landesherrlichen Besitz im Jahre 1663 wurde der Schulze nun wiederum Vertreter des Staates. Blättern wir ein wenig in alten Akten mit dem Titel: "Die Besetzung des Schulzenamtes zu Alt- und Neu-Geltow". weiter lesen -> |
Der Graben wurde damals etwa 45 Meter lang, 11 Meter breit und ca.1,25 Meter tief angelegt. Bereits 12 Jahre später war jedoch sein Zustand so schlecht, daß eine
Räumung und Vertiefung unerläßlich war. Durch Sand und andere Ablagerungen war er gänzlich verschlammt und zugesetzt. |
In der wasserreichen Umgebung Berlins haben sich mehrere Eiswerke aufgethan, deren Absatzgebiet hauptsächlich das zur Weltstadt angewachsene Spreeathen ist. |
befinde. Erkundigte sich der neu-gierige Wanderer dann auf seiner Rast vor der Havelbrücke bei dem behäbigen Wirt in Baumgartenbrück, was diese Herren dort treiben, so erhielt er von demselben [104] mit wichtiger Miene zur Antwort: “Sie hämmern”. Dort oben am Gelände in der “Burg” wohnt “der Herr Doktor”. Das sind hier unsere künftigen Regierungsräte, Landräte, Polizeipräsidenten und Regierungspräsidenten, welche sich für das große Examen vorbereiten. Die Herren Regierungsreferendarien — es sind ihrer wohl immer dreißig hier aus allen Provinzen des Staates welche Monate lang unten im Dorf wohnen —, erfahren von dem “Doktor” oben auf der “Burg” die Fragen und Antworten für das große Examen in Berlin und lernen sie dann auswendig. Sie fragen sich das Gelernte untereinander ab, “hämmern” es fest im Gedächtnis, wie der “Doktor” sagt. Der “Doktor” treibt dies Geschäft nun schon 20 Jahre, besitzt alle Fragen schwarz auf weiß, welche die Mitglieder der Oberexaminationskommission in Berlin seit einem Menschenalter gestellt haben. Elf Zwölftel unserer regierenden Herren haben bei uns im Dorfe gewohnt und bei mir gespeist. Zum Andenken hängen dort an der Wand ihre Photographien. Traf der Wanderer gerade zur Mittagszeit dort ein, so konnte er nach gegebenem Glockenzeichen alsbald aus jedem der kleinen, freundlich aussehenden Häuschen der “Kolonie” von fern und nah die “Kolonisten” herauskommen sehen, um zu gemeinsamer Mittagstafel in Baumgartenbrück sich zu vereinigen. Bald war trotz des Geklappers der Teller, Messer und Gabeln ein lebhaftes Gespräch im Gange über die neuesten Nachrichten von der Examinationskommission in Berlin, über das “kolossale Schwein” oder das “grauenhafte Pech”, was dieser oder jener “Kolonist” gehabt. Allgemeines Aufsehen erregte dann die Nachricht, dass der eine oder andere Examinator wieder einige noch niemals dagewesene Fragen im letzten Termin vorgelegt. Der Doktor aber, so beruhigte man sich, habe sofort Nachforschungen anstellen lassen nach der gegenwärtigen Privatlektüre der Examinatoren, um “vorzubohren”, d. h. aus den Privatstudien heraus zu wittern was bei dem nächsten Termin an neuen Fragen werde vorgebracht werden. “Spuzereien”, lautete der technische Ausdruck unter den “Kolonisten” für solche nicht vorausgesehenen Seitensprünge der Herren Examinatoren. Auch ich gehörte im Januar-Februar 1864 während einiger Wochen zu diesen “Kolonisten”. Ohne vorherigen Besuch von Baumgartenbrück in das Examen hineinzugehen, wäre damals ein freventlicher Leichtsinn gewesen, den man vor seinen Eltern nicht hätte verantworten können. Meine damaligen Mitkolonisten sind jetzt fast sämtlich in Amt und Würden; auch Polizeipräsidenten sind darunter. Einzelne alte Bekannte aus jenen Tagen sitzen auch nicht allzu weit von mir im Reichstag und Landtag. [106] Der Besuch dieser “Kolonie” war unbedingt notwendig. Hatte doch kurz zuvor ein Mitglied der Oberexaminationskommission einem durchgefallenen Referendar, und noch dazu dem Sohn eines Regierungspräsidenten, geradezu zum Vorwurf gemacht, dass er nicht in Baumgartenbrück gewesen. Es gibt ja zuletzt eine Höhe der Examendressur, neben welcher selbst die gründlichste freie Ausbildung nicht mehr zu bestehen vermag. Und hier in der “Kolonie” war damals schon seit 20 Jahren die Dressur genossenschaftlich unter Beihilfe gewerbsmäßiger Dressurmeister in förmlichen Dressuranstalten in der raffiniertesten Weise betrieben worden. Für einen Examinator erweist es sich aber gar bald zu bequem, wenn der Kandidat ihm die Fragen von den Lippen nimmt und ihn der Mühe überhebt, verständlich zu fragen oder aus den Antworten des Kandidaten einen vielleicht nicht geschickt wiedergegebenen, aber richtigen Gedanken herauszuschälen. Je mehr die Dressuranstalten den Examinatoren entgegenkommen, desto höhere Anforderungen stellen die letzteren alsdann fortgesetzt an die Gedächtnisstärke der Kandidaten und dehnen auch die Prüfung auf immer entlegenere Gebiete aus. Mit den Examinatoren Hegel und Wenzel wäre es ebenfalls noch ohne Baumgartenbrück [107] gegangen. Hegel wusste selbst zu wenig von Volkswirtschaft, um über gewisse Definitionen Roschers über Gut, Wert, Kapital hinauszukommen. Was diese Herrn sonst noch fragten, war zumeist aus einem flachen Sammelwerk von Max Desfeld und aus einigen in der “Kolonie” aufbewahrten “Rezepten” leicht zu entnehmen. Aber dem alten Herrn v. Koenen, dem Examinator über Jurisprudenz und Vorsitzenden der Kommission, konnte man nur gerecht werden, wenn man sich vorher das “Jusheft” eingepaukt hatte. Dieses in der “Kolonie” bei dem “Doktor” aufbewahrte “Jusheft” enthielt alle Fragen, die Herr v. Koenen seit Jahr und Tag bei den Terminen gestellt hatte. Es war ein wunderliches Gemisch von römischem, kanonischem, deutschem, preußischem und französischem Recht, in das hier und da selbst Brocken von orientalischem Recht sich verloren hatten. Die für das Examen besonders wichtigen Fragen waren dunkelrot unterstrichen, die hellroten Striche bedeuteten schon seltenere Fragen, dann folgten der Seltenheit nach die grünen und blauen Striche, bis endlich die blassen gelben Striche Fragen bezeichneten, die sich vielleicht nur alle Dezennien einmal wiederholten. Der gar nicht unterstrichene und deshalb auch noch ziemlich gut konservierte Teil des Heftes enthielt Bemerkungen, die der Doktor nur des Zusammenhanges wegen eingefügt hatte. Ein sehr [108] dunkelrot gefärbter Abschnitt dieses Zauberbuches betraf, z. B. die Zusammenstellung der Altersstufen, in denen man nach alt- und neu-römischem, kanonischem, altdeutschem, gemein-deutschem, landrechtlichem und napoleonischem Recht mannbar oder großjährig wird. Dazwischen durch waren die Altersstufen notiert, wo man in Preußen Schulkind, Fabrikarbeiter, Rekrut, Urwähler, Gewerberat, Geschworener, Abgeordneter wird oder werden kann. Ein anderer gleich-falls sehr dunkelrot unterstrichener Abschnitt zählte alle Verjährungsfristen vom ältesten römischen bis zum neuesten französischen Recht auf; ein dritter alle Ehehindernisse der Welt, ein vierter alle Retraktrechte u.s.w. Wer auf dergleichen Zusammenstellungen nicht dressiert war, konnte auch bei der umfassensten juristischen Vorbildung gewärtig sein, durchzufallen. Ich selbst habe nachher in meinem Termin erlebt, dass ein Mitexaminand — er wurde später Professor —, dessen tiefes juristisches Wissen ich vorher im Privatumgang zu bewundern Gelegenheit hatte, gerade in Bezug auf Jurisprudenz nur knapp bestand, weil er in jugendlichem Leichtsinn nicht in Baumgartenbrück gewesen war und das dortige “Jusheft” nicht kannte. Fast ebenso bedeutsam wie das “Jusheft” gegenüber dem Examinator v. Koenen waren [109] die in Baumgartenbrück vorhandenen sogenannten “Speisezettel” für denjenigen Teil des Examens, worin Herr Brüggemann die “allgemein wissenschaftliche Bildung” des Kandidaten erforschte. Der “Speisezettel” fing an mit einer Art Katechismus, Definitionen von Moral, Recht und Religion, Staat, Gott und Teufel enthaltend, brachte dann eine Portion Kirchenrecht und Kirchengeschichte mit Namen und Zahlen von Ketzern, Päpsten, Mönchen und Konzilien, worauf als Hauptabschnitt die alte orientalische, griechische und römische Geschichte mit Namen und Sterbejahren aller Könige und Kaiser folgte. Hiernach ein kurzer Auszug aus der deutschen Geschichte mit einer Übersicht aus der neueren Geographie, den Flüssen und Gebirgen von Asien und Amerika, den Residenzen der deutschen Bundesfürsten und der preußischen Regierungspräsidenten; als Anhang ein Abschnitt aus der Ästhetik, insbesondere Namen, Geburts- und Sterbejahre und Versmaße der Dichter. Hieran schloss sich noch eine Anzahl bei dem Examinator beliebter philologischer Kuriositäten und Wortableitungen aus der lateinischen und deutschen Sprache, so die verschiedenen Bedeutungen von insula, die Unterschiede von fanum, templum, sacro-sanctum, die verschiedenen Ausdrücke, mit denen die alten Römer die Versetzung missliebiger Beamten bezeichneten u. s. w. [110] Es war damals 1864 ein harter Winter und eisig kalt, als ich im Januar in Baumgartenbrück eintraf. Der Aufenthalt war daher nicht angenehm, auch wenn die Gesellschaft weniger feudal zusammengesetzt gewesen wäre. Die einzige Erholung bestand darin, Nachmittags über die Havel Schlittschuh zu laufen, um im benachbarten Städtchen Werder die Postsachen, Zeitungen und Briefe aus der Heimat abzuholen. Dank dem bisschen Stenographieren, das ich einmal während meiner Gymnasialzeit nebenbei gelernt — ein junger Mann, der nicht stenographieren kann, ist meines Erachtens heutzutage in vielen Lagen des Lebens nicht vollwertig — vermochte ich meinen Aufenthalt abzukürzen. Es kursierten nämlich von dem “Jusheft” und den “Speisezetteln” einige mehr oder weniger vollständige Abschriften in der Kolonie. Solche Hefte waren freilich viel zu kostbare Kleinodien, um als freies Privateigentum eines Einzelnen gelten zu können. Wohltätige Stifter solcher Hefte hatten deshalb ein gewisses beschränktes Erbrecht daran festgesetzt, so z. B. nur für Referendare rheinischen oder westfälischen Blutes und was darüber sonst auf dem Einband urkundlich bestimmt war. Ein solches Heft war gerade damals für mich frei, und mittels Beihilfe der Stenographie gelang es mir, das Notwendigste in kurzer Zeit abzuschreiben. Um [111] nachher das Abgeschriebene daraus auswendig zu lernen, brauchte ich den “Trichter” des Doktors ebenso wenig wie seinen “Dampfhammer”. Damit bezeichnete man im Jargon der Kolonie das Generalrepetitorium, welches den Abschluss der Vorbereitungszeit machte. Auch die erläuternden Späße, Anekdoten, durch deren Erzählung der Doktor die Examinanden an die Persönlichkeit der einzelnen Examinatoren zu gewöhnen suchte, glaubte ich entbehren zu können. Kurzum, ich rückte schon nach einigen Wochen aus und trichterte mir in Düsseldorf auf einsamen Spazierwegen auf den Leinpfaden am Rheinufer entlang all’ das krause Zeug in den Kopf, nach dem ich im Examen gefragt zu werden gewärtigen musste. So konnte ich denn am 11. Mai 1864 im Gebäude des Finanzministerium, wenn auch nicht “ausgezeichnet” wie vordem bei der zweiten Prüfung in Düsseldorf, so doch genügend oder befriedigend das mündliche Examen bestehen. Von den Zensuren der einzelnen Examinatoren erhielten wir auf unterirdischem Wege Kenntnis. Aus der Zensur des Herrn von Koenen ersah ich freilich, dass ich doch sicherer gegangen wäre, wenn ich am Quell der von ihm nach Baumgartenbrück abgeleiteten juristischen Weisheit noch etwas länger verweilt hätte. Auch die Zensur des Herrn Brüggemann sieht nicht zum Besten aus. Ich [112] hatte demselben, als er meine “allgemeine” wissen-schaftliche Bildung ergründen wollte, nicht eingehend genug Auskunft zu geben vermocht über die langen Haare der alten Deutschen. Am besten schnitt ich diesmal bei dem volkswirtschaftlichen Examinator Herrn Hegel ab, den ich laut seiner Zensur “vollständig befriedigte durch allgemeine Bildung, gute Urteilskraft, angemessene Art des Ausdrucks und Kenntnisse, welche in den meisten Fächern eine gründliche Bildung bekundeten.” Herr Wenzel aus dem Ministerium des Innern meinte, dass ich, abgesehen von der Jurisprudenz, “überall als ein gut unterrichteter junger Mann von tüchtigen Kenntnissen und guten Fähigkeiten mich gezeigt habe und im ganzen ein Beamter sei, welchem es an natürlicher Begabung nicht fehle und der sich durch Fleiß und mit gutem Erfolg vorbereitet habe.” Wenn ich heute, unparteiischer als damals aufgefordert würde, selbst mir eine Zensur über den damaligen “Befähigungsnachweis” auszustellen, so meine ich, dass auch dieser Teil des großen Examens nur beweisen konnte, was in der Hauptsache alle derart angelegten Examen nur beweisen, nämlich eine zähe Geduld in der Vorbereitung und ein gutes Gedächtnis nebst der erforderlichen Ruhe und Unbefangenheit im Prüfungstermin selbst. Etwa 4 Jahre nachher kam ich wieder ein-[113]-mal nach Baumgartenbrück. Da hingen im Speisesaal noch alle jene wohlbekannten Photographien. Aber von lebenden Exemplaren aus der jüngsten Generation angehender Staats-männer fand ich nur noch drei vor. Selbige saßen unter den alten Bildern allein “in dem öden, finstern Gemach” und schienen bei stillem Glase von verschwundener Fröhlichkeit und Herrlichkeit in diesen Räumen zu träumen. Noch waren zwar die neuen Prüfungsbestimmungen nicht in Kraft getreten. Aber drei Examinatoren in Berlin waren versetzt oder des Todes verblichen. Das machte den Spielverderb. Für die neuen Examinatoren waren des Doktors Hefte noch nicht “vorgebohrt”. Die jungen Herren waren darob mit dem Doktor und der Doktor mit seinen bisherigen “Kollegen” unzufrieden. Seine wohlverdienten Honorare erlaubten ihm übrigens längst, das Geschäft aufzugeben. Schade, dass unser märkisches Museum in Berlin nicht in den Besitz jenes “Jusheftes” gelangt ist. Über manchen hohen Herrn der Gegenwart ließe sich daraus “der Stadt eine Geschichte erzählen, wie man Präsident wird.” [114] — |